
Brustrekonstruktion nach prophylaktischer Brustdrüsenentfernung
Bei vorliegender Mutationsträgerschaft (zum Beispiel BRCA-1/2, RAD51C) von Patientinnen oder familiär gehäuftem Auftreten von Brustkrebs ohne Mutationsnachweis, können die Brustdrüsen entfernt werden, um das Risiko einer möglichen Brustkrebserkrankung zu reduzieren. In der Regel ist es hierbei möglich, den Hautmantel der Brüste zu belassen.
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Das rekonstruktive Ziel besteht dann in diesen Fällen in einer Volumenwiederherstellung. Verschiedene Rekonstruktionsmöglichkeiten können hierbei zur Anwendung kommen.
Die Techniken der Eigengewebsrekonstruktionen oder Implantat-basierender Verfahren entsprechen den bereits beschriebenen Ausführungen. Bei vollständig erhaltenen Hautmantelsituationen ist häufig eine nur sehr wenig sichtbare Veränderung der Brustform zu erreichen. Auch hier sind Eigengewebsverfahren als definitive Rekonstruktionen anzusehen, während dessen Implantate statistisch nach ca. 10-15 Jahren in einer erneuten Operation ausgetauscht werden müssen.